Restaurant: 2G+ Regel

Die ab 28. Dezember 2021 geltende Kontaktbeschränkung von höchstens zehn Personen – geimpft, genesen oder gleichgestellt – gilt nicht für die gewerblichen Einrichtungen wie z. B. in der Gastronomie oder bei gewerblichen Veranstaltungen, sondern bezieht sich auf den öffentlichen Raum.

Ab Samstag, den 04.12.2021, gilt in der Innengastronomie die 2G+ Regel. Das bedeutet, dass vollständig Geimpfte (letzte Impfung nicht älter als 12 Monate) und Genese (Erkrankung vor max. 6 Monaten) einen zusätzlichen Corona-Schnelltest benötigen. Davon ausgeschlossen sind Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Generell ausgenommen von der Testpflicht in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G (geimpft, genesen oder getestet). 

Bitte denken Sie zudem daran einen entsprechenden Nachweis (geimpft/genesen) sowie einen Lichtbildausweis mitzubringen! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Kommentare: 4
  • #1

    Gabel (Dienstag, 14 Dezember 2021 17:58)

    Wenn ich 3x geimft, also geboostert bin, brauche ich dann auch noch einen Test?

  • #2

    Stützel (Mittwoch, 15 Dezember 2021 08:13)

    Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Sobald Sie die Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboostert sind) müssen Sie keinen zusätzlichen Test vorweisen.
    Wir benötigen nur den Nachweis über die getätigten Impfungen vor Ort.

    Herzliche Grüße

  • #3

    Wolfgang Schneider (Donnerstag, 16 Dezember 2021 10:24)

    Können wir einen Schnelltest wenn wir den mitbringen Vorort machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Schneider

  • #4

    Stützel (Donnerstag, 16 Dezember 2021 10:52)

    Guten Morgen Herr Schneider,

    ja es ist möglich einen mitgebrachten Test vor Ort zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen